Außergerichtlich | AZ: 13030a
Unsere Mandantschaft hat unsere Kanzlei mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus Pflichtteilsrecht beauftragt. Die Gegenseite zahlte einen ersten Teilbetrag in Höhe von € 100.000,00 aus. Da das Pflichtteilsrecht wenig Spielraum für Argumentationen belässt, kommt es häufig zu außergerichtlichen (Teil-) Erledigungen.
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