Außergerichtlich | AZ: 12664
Aufgrund außergerichtlicher Verhandlungen wird eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes im Rahmen eines Aufhebungsvertrages in Höhe von € 80.000,00 zugunsten der hier vertretenen Mandantschaft vereinbart. Die Alternative wäre gewesen, eine Feststellungsklage gegen den ursprünglichen Arbeitgeber aufgrund lediglich vorgeschobenen Betriebsübergangs zu erheben. Da Kündigungen zu Lasten der hier vertretenen Mandantschaft in Form von Änderungskündigungen und nicht erwünschten Versetzungen von mehr als 120 km an eine andere Niederlassung des Arbeitgebers gedroht haben, erklärte sich die Mandantschaft mit dem Abschluss des entsprechend eigenständig verhandelten Aufhebungsvertrages einverstanden.
Außergerichtlich | AZ: 12664