Außergerichtlich | AZ: 12643
Die Hanseatic Bank erklärt mit Schreiben vom 13.09.2012, von einer weiteren Verfolgung von Ansprüchen aus Darlehensvertrag gegenüber unserer Mandantin Abstand zu nehmen. Dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Verzichtserklärung war umgehend seitens unserer Kanzlei angenommen worden. Es lag der Fall einer sittenwidrigen Mithaftungserklärung vor. Die Mandantschaft hatte berichtet, dass sie ursprünglich ausschließlich aus emotionaler Gebundenheit zu ihrem damaligen Ehemann einen Darlehensvertrag mit einem Volumen von € 50.000,00 unterzeichnet hatte. Es gelang uns glücklicherweise, ohne Erhebung einer Klage die Bank zu dem feststellbaren Einlenken zu bewegen.
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