Auch im Zweifel ist neben bzw. im Scheidungsverfahren empfehlenswert
Gütliche Einigung:
Güterrechtliche, außergerichtlich notarielle Einigung über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken, Ansprüchen auf Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich sowie Kindesunterhalt mit einem Volumen von über € 600.000,00.
AG Kaufbeuren | AZ: 2 F 00767/02