… vertreten Fälle der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses bei:
- betriebsbedingter Kündigung
- (außer)-ordentlicher Kündigung
- verhaltensbedingter Kündigung
- personenbedingter Kündigung
- Änderungskündigung
(Vorsicht: Im Regelfall muss das für Sie zuständige Arbeitsgericht innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung angerufen werden, andernfalls gilt die Kündigung als rechtswirksam)
Außerdem vertreten wir Fälle:
- des Mobbing
- der Abmahnung
- der Anpassung von Arbeitszeiten in oder nach der Elternzeit
- rückständigen Arbeitslohnes
- Arbeitszeugnisse
Das sind unsere Aufgaben:
- Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung
- das Erstreiten einer Abfindung (sehr selten: Durchsetzung eines Anspruchs auf Weiterbeschäftigung)
- Geltendmachung einer Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldforderung
- Durchsetzung berechtigter Ansprüche auf Entfernung der Abmahnung
Das sind die Unterlagen und Informationen, welche wir benötigen:
- Arbeitsvertrag (nebst etwaigen Anpassungsvereinbarungen)
- die letzten 3 Verdienst- Bescheinigungen, das Kündigungsschreiben oder die Abmahnungen
- Abmahnungen (sämtliche, soweit erfolgt)