Arbeitsgericht Nürnberg | AZ: 10 Ca 559/11

Entscheide Arbeitsrecht

Der Gläubiger hatte gegenüber unserer Mandantschaft (Arbeitgeberin des Schuldners) einen Betrag in Höhe von nicht weniger als € 54.924,76 geltend gemacht.

Es erfolgte eine vergleichsweise Regelung, aufgrund welcher lediglich € 20.000,00 in 11 Raten zu je € 1.670,00 pro Quartal zu bezahlen waren.

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