Arbeitsgericht München | AZ: 3 Ca 4885/12
Der Arbeitgeber hatte die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages gefordert und den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung angedroht. Zur Vermeidung einer Sperrfrist in Bezug von Arbeitslosengeld I hatten wir der hier vertretenen Mandantschaft davon abgeraten, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Nach Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung konnte ein Vergleich abgeschlossen werden, welcher – nach knapp 2jähriger Betriebszugehörigkeit – eine Abfindungsleistung in Höhe von ca. € 7.200,00 vorsah.
Arbeitsgericht München | AZ: 3 Ca 4885/12