Arbeitsgericht Augsburg, Gerichtstag Donauwörth | AZ: 7 Ca 2474/11
Kündigungsschutz nach außerordentlich fristloser Kündigung
Unserem Mandanten, einem Koch wird vom Arbeitgeber nach ca. 1 Jahr Beschäftigungsdauer fristlos gekündigt. Angeblich wurde körperliche Gewalt gegen den Arbeitgeber angewandt und dieser schwer beleidigt. Nach fristgerechter Einreichung der Kündigungsschutzklage und Vergleichsabschluss durch uns wird nun mehr die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge ordentlicher betrieblich veranlasster Arbeitgeberkündigung festgestellt. Da im Übrigen ein Arbeitgeberdarlehen zwar zum Ende des Arbeitsverhältnisses fällig gestellt, nicht jedoch wegen pfändungsfreier Beträge des Gehalts aufgerechnet werden kann, sind auch insoweit Korrekturen notwendig.
Arbeitsgericht Augsburg, Gerichtstag Donauwörth | AZ: 7 Ca 2474/11