Arbeitsgericht Augsburg | AZ: 6 Ca 3647/10
Abfindung trotz Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes?
Unserem Mandanten, einem Installateur, wird nach langen Jahren der Betriebszugehörigkeit gekündigt. Wir erheben Kündigungsschutzklage, obwohl das Kündigungsschutzgesetz aufgrund der geringen Zahl der Beschäftigten keine Anwendung findet. Trotzdem erreichen wir eine geringfügige Abfindungszahlung.
Arbeitsgericht Augsburg | AZ: 6 Ca 3647/10