Arbeitsgericht Augsburg | AZ: 5 Ca 878/12

Entscheide Arbeitsrecht

Zur Vermeidung des Ausspruches einer krankheitsbedingten Kündigung wurde dem hier vertretenen Mandanten ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Dieser sah für die Betriebszugehörigkeit des Klägers, welche ca. 20 Jahre betragen hatte, lediglich eine Abfindungsleistung in Höhe von € 5.000,00 vor. Wir hatten dem Mandanten empfohlen, den Aufhebungsvertrag (auch wegen einer 3monatigen Sperrfrist betreffend den Bezug von Arbeitslosengeld) nicht zu unterzeichnen. Nach Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung konnte vor dem Arbeitsgericht Augsburg am 24.05.2012 ein Vergleich erstritten werden, aufgrund welchem der Arbeitgeber an unseren Mandanten für den Verlust des Arbeitsplatzes entsprechend §§ 9, 10 KSchG einen Abfindungsbetrag in Höhe von € 10.500,00 leistet.

Arbeitsgericht Augsburg | AZ: 5 Ca 878/12

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