Amtsgericht Landsberg am Lech | AZ: 4 Cs 602 Js 102723/13 (2)

Entscheide Sonstiges Recht

Das gegen unseren Mandanten unter dem Tatvorwurf der Unterschlagung geführte Verfahren wird nach § 153 a StPO eingestellt. Die zum Schluss der Hauptverhandlung noch bestehende Gefahr einer Verurteilung wegen Betruges ist somit gebannt, soweit die Geldauflage (€ 500,00) erfüllt wird. Der hier vertretene Mandant hatte über eBay ein Navigationsgerät bestellt, welches schadhaft bei ihm ankam. Nach Beantragung von Käuferschutz hatte er entgegen der Aufforderung von google jedoch nicht das Navigationsgerät, sondern lediglich den Verpackungskarton an den Verkäufer zurückübersandt. Der hier vertretene Mandant handelte so, um den Verkäufer zu ärgern, da sich dieser – der wohl rechtlich geschuldeten Verpflichtung zur Nachbesserung des mangelhaften Gerätes – widersetzt hatte. Eine strafrechtliche Verurteilung hätte wesentlich härtere Konsequenzen zu Lasten unseres Mandanten besessen.

Amtsgericht Landsberg am Lech | AZ: 4 Cs 602 Js 102723/13 (2)

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