Amtsgericht Hof | AZ: 14 C 836/13
Wir vertreten im vorliegenden Fall Mitglieder einer Miterbengemeinschaft gegen den ursprünglich seitens der Erblasserin beauftragten Rechtsanwalt. Dieser hatte im Rahmen der Vergütungsvereinbarung mit der Erblasserin für die Erstellung eines Testamentes eine Vergütungsvereinbarung mit einem Gebührensatz von 2,0 abgeschlossen. Nachdem die Erblasserin hierfür € 2.380,00 an Vorschuss bezahlt hatte, rechnete der Anwalt seine Kosten in Höhe von insgesamt € 6.030,92 ab und verfolgte – nach dem Tode der Erblasserin – einen Vergütungsanspruch in Höhe von weiteren € 3.650,92 gegenüber der Miterbengemeinschaft. Mit dem Vergleich war eine Summe in Höhe von € 1.750,00 zur Abgeltung der streitgegenständlichen Forderungen vereinbart worden.
Amtsgericht Hof | AZ: 14 C 836/13