Amtsgericht – Familiengericht – Köln | AZ: 318 F 75/13
Mit Vergleich vom 11.06.2013 verpflichtete sich die Ex-Frau unseres Mandanten zur Zahlung eines Betrages über € 2.500,00. Die Ex-Frau unseres Mandanten hatte zunächst diverse Geldbeträge vom gemeinschaftlichen Konto ungefragt abgehoben und für sich verbraucht. Sie wendete dann ein, dass unser Mandant zu wenig Unterhalt bezahlt hätte.
Unter Zugrundelegung der Zahlungsschwierigkeiten der Ex-Frau unseres ehemaligen Mandanten wurde dann wenigstens eine Sofortzahlung in vorgenannter Höhe nebst Abtretung von Ansprüchen auf Rückzahlung ehemaliger Mietkaution verhandelt. Wir sind glücklich, dem hier vertretenen Mandanten wenigstens ca. 50 % tituliert zu haben. Wir empfehlen allen in Streit befindlichen Paaren und jedem einzelnen, die gemeinschaftlichen Konten stets sofort sperren zu lassen!
Amtsgericht – Familiengericht – Köln | AZ: 318 F 75/13