AG Landsberg am Lech | AZ: 4 Cs 605 Js 113001/10
(Beschluss) Gegen den Mandanten war wegen einer Trunkenheitsfahrt ermittelt worden. Der Führerschein war entzogen worden. Die Beweisaufnahme ergab einen atypischen Geschehensablauf. Unter Geldauflage und Verzicht auf Entschädigung wurde das Verfahren eingestellt und der Führerschein herausgegeben.
AG Landsberg am Lech | AZ: 4 Cs 605 Js 113001/10