Pflichtteilsrecht Auskunft- und Zahlungsklage
Wir vertreten vier pflichtteilsberechtigte Kinder gegenüber den seitens der Erblasserin eingesetzten Alleinerben. Der Alleinerbe hatte zunächst nicht ausreichende Auskunft erteilt, um unserer Mandantschaft zustehende Ansprüche auf Pflichtteilsrecht abschließend beziffern zu können. Nach erfolgter, außergerichtlicher Teilzahlung hatten wir Klage mit Auskunfts- und Zahlungsantrag erhoben. Im Rahmen des Vergleichsabschlusses verpflichtete sich der Alleinerbe gegenüber unserer Mandantschaft weitere Beträge in Höhe von insgesamt EUR 2.032,26, EUR 1.166,67, EUR 1.213,34 sowie weitere EUR 200,00 zu bezahlen.
AG Landsberg am Lech | AZ: 1 C 357/14