AG Kaufbeuren | AZ: 1 DS 222 Js 14763/09
Der Tatvorwurf lautete auf Betrug. Die Beweisaufnahme ergab, dass ein wesentlich geringerer Schaden feststellbar war als vom Anzeigeerstatter zunächst behauptet. Da der Mandant bereits in der Vergangenheit anderweitig wegen Bankrotts verurteilt worden war, wurde das Verfahren eingestellt.
AG Kaufbeuren | AZ: 1 DS 222 Js 14763/09