AG Cottbus | AZ: 45 C 507/09

Entscheide Sonstiges Recht

Urteil: Nachdem ein verkehrsanalytisches Gutachten eingeholt worden war, war klar, unseren Mandanten traf nicht die Alleinschuld am Verkehrsunfall. Die gegnerische Versicherung muss zumindest ein Viertel der Schäden übernhemen (11852).

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