AG Augsburg Zwst. Schwabmünchen | 32 Owi 403 Js 139618/10 jug.
Das Amtsgericht Augsburg hat mit Entscheidung vom 06.12.2010 das Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt. Dem Mandanten war vorgeworfen worden, gegen eine „Rechts-vor-Links-Regelung“ zugunsten eines anderen Verkehrsteilnehmers verstoßen zu haben. Dieser befand sich jedoch auf der falschen Spur, weshalb auch das erkennende Gericht eine Ahndung offensichtlich als abwegig würdigte (AZ: – 32 Owi 403 Js 139618/10 jug. -).
AG Augsburg Zwst. Schwabmünchen | 32 Owi 403 Js 139618/10 jug.