AG Augsburg | AZ: 91 C 1/13
Das AG Augsburg verurteilt einen Kapitalanleger eines geschlossenen Fonds, welcher seine Beteiligung nicht gekündigt bzw. rechtswirksam widerrufen hatte, zur Zahlung rückständiger Beteiligungsraten in Höhe von insgesamt EUR 3.570,00. Eine Rechtsverteidigung gegen Beitragsforderungen von Fons-Gesellschaften kann immer dann schwer sein, wenn sich der Kapitalanleger nicht durch (außerordentliche) Kündigung oder Widerruf rechtswirksam von der Beteiligung befreit.
AG Augsburg | AZ: 91 C 1/13