AG Augsburg | AZ: 72 C 3087/13

Entscheide Bankrecht

Die Postbank AG ist das Rechtsmittel der Berufung eingelegt gegen das Urteil des AG Augsburg, Aktenzeichen 72 C 3087/13 verlustig. Das Amtsgericht Augsburg hatte die Postbank zur Zurückzahlung zu Unrecht in Rechnung gestellter Bearbeitungsgebühren verurteilt, die aus Anlass des Abschlusses von Darlehensverträgen berechnet wurden. Die Postbank hatte zunächst Berufung eingelegt und argumentiert, dass eine individuelle Preisabsprache den berechneten Kosten zur Grunde lag. Das Gegenteil hatten wir in erster Instanz vorgetragen. Nämlich, dass nicht nur die Formulare von der Postbank, sondern auch die im Rahmen des Abschlusses einzufügenden Bearbeitungsgebühren von der Postbank vorgegeben wurden. Die Postbank hatte diesen Sachvortrag nicht bestritten.

AG Augsburg | AZ: 72 C 3087/13

KONTAKT
close slider

Jetzt Termin vereinbaren!

Tel.-Nr.: +49 (0)8232 809 250

E-Mail: 

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner