Unstreitige Scheidung spart Kosten!
Wir erstreiten Scheidungsbeschluss, nachdem eine Einigung über Scheidungsfolgen (nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich) bereits außergerichtlich (23.03.2015) nach zähen Verhandlungen erreicht worden waren. Diese Reihenfolge der rechtlichen Auseinandersetzung ist zielführend und spart Kosten zugunsten der Parteien, welche andernfalls einen sehr kostenträchtigen und über die Instanzen hinweg anauernden Rechtsstreit (ca. 2,5 Jahre oder länger) mit mindestens dem dreifachen Kostenanfall hätten durchführen müssen.
AG Augsburg | AZ: 403 F 151/14