Abschluss einer Getrenntlebensvereinbarung
Abschluss einer Getrenntlebensvereinbarung, welche folgende Regelungspunkte beinhaltete:
- Aufhebung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft
- Einführung des Güterstandes der Gütertrennung
- Regelung des Trennungsunterhalts
- Verzicht auf den nachehelichen Unterhalt
- Regelung des Zugewinnausgleichs
- Übertragung des Miteigentumsanteils an der im Miteigentum der Ehegatten stehenden Immobilie auf einen Ehegatten.
Durch den Abschluss einer Getrenntlebensvereinbarung war es den Parteien ermöglich, die im Zusammenhang mit einer Trennung/Scheidung zum Entstehen gelangten Streitfragen binnen kürzeste Zeit außergerichtlich beizulegen. Im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens wird lediglich der Versorgungsausgleich durchgeführt.
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