Nachehelichter Unterhalt / Kindesunterhalt
Bei langjähriger Ehe wird auch nach den familienrechtlichen Gesetzesänderungen weiterhin Unterhalt nach der Scheidung geschuldet. Wir können einen Vergleichsabschluss erstreiten, mit welchem weiterer Unterhalt an unsere Mandantin bis ins Kalenderjahr 2014 zu bezahlen ist.
AG – Familiengericht – Augsburg | AZ: 404 F 1636/11