Abschluss einer Scheidungsvereinbarung
Abschluss einer Scheidungsvereinbarung, welche folgende Regelungspunkte beinhaltet:
- Gütertrennung
- Ausschluss des Versorgungsausgleichs
- Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
- Ebenso: Verzicht auf Ausgleich von Ansprüchen auf Zugewinn entgegen einer Ausgleichsleistung in Höhe von € 9.500,00.
Mit dem Abschluss entsprechender Scheidungsvereinbarung war den Parteien ein im Übrigen drohender langjähriger Rechtsstreit betreffend Unterhalt und Zugewinn erspart geblieben. Es muss nicht immer eine „Internet-Scheidung“ sein, die zu wirtschaftlich vernünftigen Ergebnissen zugunsten der Parteien führt.
Außergerichtlich