AG München – Familiengericht | AZ: 512 F 3453/12
Das Amtsgericht München – Familiengericht – hat Maßnahmen der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisbeschluss eines polnischen Amtsgerichtes – ohne Sicherheitsleistung – einstweilen eingestellt. Es drohten wirtschaftlich nicht wieder gut zu machende Nachteile zu Lasten des hier vertretenen Mandanten, wobei Unklarheit bestand, ob der Unterhaltsgläubiger sich noch zu Recht auf den in der Vergangenheit erstrittenen Titel berufen konnte.
AG München – Familiengericht | AZ: 512 F 3453/12