Versorgungsausgleich
Neben dem Antrag auf Scheidung der Ehe wurde auch der Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs gestellt. Begründet war der Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs damit, dass die Different der Ausgleichswerte der beidseitigen Anrechte gleicher Art gering war. Dem Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs wurde statt gegeben.
AG – Familiengericht – Augsburg | AZ: 408 F 2059/12