Außergerichtliches Pflichtteilsrecht | internes AZ: 12297
Die Vertragserbin (zweite Ehefrau des Erblassers) verpflichtet sich zu Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen des hier vertretenen einen Betrag von 24.000,00 € zu bezahlen. Das Ergebnis wurde alleine aufgrund von Schätzungen und ohne Einholung eins Gutachtens erreicht. Somit sind geringere Kosten der Rechtsverfolgung angefallen, der Wertermittlungsanspruch der der Pflichtteilsberechtigte besitzt wurde hierbei zu Gunsten eines wirtschaftlich gut vertretbaren Ergebnisses vernachlässigt.
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