Pflichtteilsansprüche seitens der testamentarischen Alleinerbin anerkannt
Pflichtteilsansprüche des hier vertretenen Mandanten werden in Höhe von € 8.500,00 seitens der testamentarischen Alleinerbin anerkannt. Der Pflichtteilsanspruch wird nachfolgend in Ratenzahlungen (4-Monats-Raten) beglichen. Auch in Erbschaftsangelegenheiten des Durchschnittsbürgers kann sich die Einschaltung eines Anwaltes lohnen. Nicht nur in reichen Familien ist es empfehlenswert, Pflichtteilsansprüche durchzusetzen.