Außergerichtlich | AZ: 12464
Die Gegenseite bezahlt insgesamt € 39.871,35 an die hier vertretene Mandantschaft. Wir waren mit der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus Vermächtnis beauftragt worden. Die Gegenseite hatte sich der (kostengünstigeren) Möglichkeit eines notariellen Anerkenntnisses widersetzt, weshalb Klageerhebung notwendig wurde. Die Klage konnte jedoch somit zurückgenommen werden, was auch zu einer Rückerstattung angefallener Gerichtskosten / Rechtsanwaltsgebühren führt.
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