LG Augsburg | AZ: 33 O 3625/11
Wir hatten gegenüber dem Erbschaftsbesitzer außergerichtlich und gerichtlich Zahlung geltend gemacht. Im Vorfeld des Gerichtsverfahrens war ein hoher Geldbetrag an den hier vertretenen Mandanten bereits bezahlt worden. In dem nun geführten Rechtsstreit erklärte sich der Beklagte bereit, eine weitere Zahlung in Höhe von € 5.000,00 an den Kläger zur Abgeltung streitgegenständlicher Ansprüche zu bezahlen.
LG Augsburg | AZ: 33 O 3625/11