AG Augsburg | AZ: 19 C 3946/12
Unser Mandant macht als Pflichtteilsberechtigter (Vater) Ansprüche aus Auskunft gegenüber der Mutter des verstorbenen Erblassers geltend. Zumal eine außergerichtliche Auskunftserteilung nicht ausreichend erfolgt, musste der Klageweg bestritten werden. Im Verlauf des Klageverfahrens und noch vor Urteilsfindung waren dann die zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen des hier vertretenen Mandanten notwendigen Auskünfte erteilt worden. Die beklagte Partei wurde verurteilt die Kosten des Rechtsstreites zutragen.
AG Augsburg | AZ: 19 C 3946/12