Ratenzahlung auf Anspruch auf Pflichtteilsrecht? Die günstigere Alternative!
Wir hatten eine Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Alleinerben vertreten, der schleppend Auskunft erteilte, dann jedoch durch Ratenzahlung den verhandelten Vergleichsbetrag nach und nach zu Ende bezahlt hatte.
Außergerichtlich | internes AZ: 13344