Erbquoten, Erbschein. Warum streiten, wenn wir das für Sie klären können?
Erteilung eines außergerichtlichen Rechtsrates betreffend Verteilungsquoten des Nachlassvermögens, um den Miterben eine Grundlage zu weiteren Verhandlungen zu ermöglichen. Eine weitere Beauftragung ist nicht erfolgt. So dass wir davon ausgehen, dass ggf. die Erstberatung ausreichende Hinweise für die Auseinandersetzung ermöglichte.
Außergerichtlich | internes AZ: 164/15