LG Duisburg | AZ: 9 O 236/00
Wer jemanden hochspekulative Anlagegeschäfte vermittelt, muss dies eindeutig und schriftlich, inhaltlich klar und nicht zweideutig zum Ausdruck bringen, bevor er den Kunden Gelder investieren lässt.
Zugunsten unserer Mandantschaft wird auf Schadensersatz in Höhe von DM 212.750,00 gegen Termingeschäftsvermittler ein stattgebendes Urteil erstritten.
LG Duisburg | AZ: 9 O 236/00