Termingeschäftsvermittler müssen schriftlich deutlich aufklären
Terminvermittler werden auf Schadensersatz zu 41.159,00 € zugunsten der hier vertretenen Mandantschaft verurteilt.
OLG Düsseldorf | AZ: 22 U 32/02
Terminvermittler werden auf Schadensersatz zu 41.159,00 € zugunsten der hier vertretenen Mandantschaft verurteilt.
OLG Düsseldorf | AZ: 22 U 32/02