Geld von Bank zurück bei finanziertem Immobilienfonds
Die Mandantin – eine Rentnerin – hatte zum Zweck der weiteren Altersabsicherung in einen vermeintlich sicheren Immobilienfonds investiert, der mit Gewerbeimmobilien wirtschaftete. Sie hatte einen Anteil i.H.v. 72.830,00 DM, entsprechend 37.237,39 € investiert und bekam zur Entschädigung seitens der Bank einen Betrag i.H.v. 11.000,00 € vergleichsweise bezahlt (S10701H).
LG Augsburg | AZ: 1 O 923/05