LG Bautzen | AZ: 2 O 99/09
Urteil: Charisma GmbH und deren Vermittler zu einer Schadensersatzleistung in Höhe von € 5.058,51 verurteilt. Eine geschädigte Anlegerin hatte Schadensersatzansprüche in Höhe von € 7.481,01 geltend gemacht.
Das Landgericht Bautzen hat sich für sachlich und örtlich als Wohnsitzgericht des Verbrauchers für zuständig erklärt und im Zusammenhang mit der vermittelnden Beteiligung festgestellt, dass ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Erfüllung von Auskunftsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Vermittlung der Beteiligungserklärung als atypisch stille Gesellschafterin festzustellen ist.
LG Bautzen | AZ: 2 O 99/09