Außergerichtlich | internes AZ: 12388
Eine Kreissparkasse zahlt insgesamt € 22.336,90 an unsere Mandantschaft.
Zunächst hatte die Bank behauptet, dass die hier vertretene Mandantin das Geld selbst, welches aus einer Nachlasssache stammte, abgehoben hätte. Tatsächlich war die Bank jedoch auf die Unterschriftenfälschung eines Dritten hereingefallen. Insoweit war zunächst rechtsgrundlos die Zahlung an die hier vertretene Mandantschaft verweigert worden. Damit waren sämtliche Anwaltskosten ebenso von der Kreissparkasse zu übernehmen.
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