Außergerichtlich | AZ: 12784
Die HypoVereinsbank / UniCredit erklärte mit Schreiben ihres Hauses vom 05.03.2013, dass anstatt der zunächst geforderten Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von ca. € 43.000,00 Einverständnis mit der Erklärung einer Löschungsbewilligung und Ablösung des Darlehens entgegen der Zahlung eines Betrages in Höhe von € 5.000,00 besteht. Entsprechende vergleichsweise Regelungen befreiten den hier vertretenen Mandanten von der Durchführung eines langwierigen Rechtsstreits. Die HypoVereinsbank hatte im vorliegenden Fall im Vorfeld der Kreditkündigung durch unseren Mandanten rechtsfehlerhaft Hinweise in Bezug auf die Kündbarkeit des Darlehens erteilt, nämlich, dass dies ohne Anfall einer Vorfälligkeitsentschädigung ermöglicht sei. Daraufhin kündigte unsere Mandantschaft das Darlehen und erhielt die Mitteilung dass eine Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v ca. 34 T€ geschuldet sei. Durch den Vergleich blieb der Mandantschaft ein mehrmonatiger Rechtstreit unter Anfall weitere Verfahrenskosten erspart.
Außergerichtlich | AZ: 12784