LG Rottweil | AZ: 4 O 60/11
Der hier vertrete Mandant betriebt nach Kündigung und Widerruf seiner Beteiligung ein Klageverfahren gegen einen geschlossenen Immobilienfons und begehrte die Erstellung einer Abschichtungs-Bilanz. Zur Abgeltung der Forderung aus der Beteiligung zahlt die Gesellschaft einen Betrag in Höhe von EUR 7.921,13. Durch ein entsprechendes Vorgehen konnten die wirtschaftlichen Schäden, resultierend aus dem Abschluss der Immobilienbeteiligung, gering gehalten werden.
LG Rottweil | AZ: 4 O 60/11