AG Frankfurt am Main | AZ: 31 C 3145/13
Die Multi-Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH, Ludwig-Landmann-Str. 349, 60487 Frankfurt am Main, ließ Anerkenntnisurteil gegen sich ergehen. Hintergrund war die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückzahlung aus einer Vermittlungsvereinbarung. Die hier vertretene Mandantschaft sollte insgesamt an Vermittlungsgebühren einen Betrag in Höhe von € 1.407,90 bezahlen. Nachdem sie anwaltlich einen zweiten Teilbetrag gegenüber unserem Mandanten anmahnen ließ, hatten diese die Rückzahlung bereits bezahlter € 685,90 gerichtlich geltend gemacht.
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