Aktienfonds und Aufklärungspflicht der Bank
Die Mandantschaft hatte sich auf Fehlberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung eines offenen Fonds (Aktien basierende Anlage mit Werteschwankungen) berufen. Die gegnerische Bank ließ sich in I. Instanz zu einem Vergleichsabschluss überzeugen, mit welchem jedenfalls eine teilweise Kompensation wirtschaftlich eingetretener Schäden ver-bunden war.
AG Memmingen | 21 C 869/14