Raiffeisenbank Westkreis FFB eG erkennt den Widerruf des Darlehens an
Die Raiffeisenbank Westkreis FFB eG erkennt den Widerruf des Darlehens an und bittet um Darlehensablösung. Das Ziel des hier vertretenen Mandanten an der Ablösung des Darlehens (ohne Bezahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung) wurde erreicht. Die RSV hatte die Eintrittspflicht verweigert, zumal die Bank auf erstes Anschreiben den Widerspruch anerkannt hatte. Unrichtige Widerrufsbelehrungen führen zur Ausübung des sogenannten Widerruf- Jokers. Wir teilen mit, man etwas geht und wann nicht
Außergerichtlich | internes AZ: 13282k KL