Bearbeitungsgebühren Verbraucherdarlehen trotz Verjährung aufrechenbar!

Entscheide Bankrecht

Unser Mandant hatte gegenüber der Postbank erfolgreich Bearbeitungsgebühren zurückgefordert, welche diese (nebst Nutzungen) schließlich in Höhe von € 1.820,09 (inkl. Anwaltsgebühren) erstattet hatte. Bitte beachten Sie, dass diese Ansprüche von Bearbeitungsgebühren bereits verjährt sind, aber gegebenenfalls gegen laufende Darlehenssalden noch heute aufgerechnet werden können!

Außergerichtlich | internes AZ: 13351

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