Bearbeitungsgebühren Verbraucherdarlehen trotz Verjährung aufrechenbar!
Unser Mandant hatte gegenüber der Postbank erfolgreich Bearbeitungsgebühren zurückgefordert, welche diese (nebst Nutzungen) schließlich in Höhe von € 1.820,09 (inkl. Anwaltsgebühren) erstattet hatte. Bitte beachten Sie, dass diese Ansprüche von Bearbeitungsgebühren bereits verjährt sind, aber gegebenenfalls gegen laufende Darlehenssalden noch heute aufgerechnet werden können!
Außergerichtlich | internes AZ: 13351