IKAR-Immobilienfonds 18 GbR, keine Endloshaftung für den der wach bleibt!
Wir verhandeln auftragsgemäß einen Vergleich betreffend einen sogenannten „Berlinfonds“. Die Endloshaftung, resultierend aus einer Beteiligung an einem IKAR-Immobilienfonds 18 GbR sollte so ihren Abschluss finden, was Verbindlichkeiten gegenüber dem Insolvenzverwalter aus einer Ausfallbürgschaft u.a. betraf.
LG Berlin | AZ: 6 O 308/14