Abfindung nach Kündigung
Unserem Mandanten, einem Handelsvertreter im Anstellungsverhältnis wurde nach einjährigem Arbeitsvertrag betriebsbedingt gekündigt. Das Arbeitsgericht Kempten hat mit Beschluss vom 24.01.2011 festgestellt, dass unserem Mandanten für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung zu bezahlen und der Arbeitgeber zudem verpflichtet ist, unserem Mandanten ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und zu übersenden.
Arbeitsgericht Kempten | AZ: 3 Ca 2742/10