Abfindung nach außerordentlicher fristloser Kündigung und Abmahnung
Unserem Mandanten, einem Lkw – Fahrer wird vom Arbeitgeber nach ca. 1, 5 Jahren Beschäftigungsdauer fristlos gekündigt da angeblich Ordnungswidrigkeiten für zu schnelles Fahren und zu wenig Pausen verhängt wurden. Nach fristgerechter Einreichung der Kündigungsschutzklage und Vergleichsabschluss durch uns ist nun für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung i. H. 1.500,00 € zu bezahlen. Zudem wurde die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch betriebsbedingte, ordentliche Kündigung festgestellt. Damit musste der Mandant keine Sperrfrist mehr durch das Jobcenter befürchten. Der Arbeitgeber wurde zudem verpflichtet dem Mandanten ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und zu übersenden.
Arbeitsgericht München, Kammer Weilheim | AZ: 29 Ca 671/10