OLG Frankfurt Urteil vom 28.08.2013 Aktenzeichen 17 U 65/12
Entgangener Gewinn bei fehlerhafter Aufklärung: Mangels eines tragfähigen Erfahrungssatzes in dem Sinne, dass der bei einer steuerbegünstigten Fondsanlage Geschädigte bei fehlerfreier Beratung in eine kapital- und zinssichere Anlageform investiert hätte, ist für den Anspruch auf entgangenen Gewinn die Annahme eines (zu schätzenden) Mindestschadens unabhängig vom konkreten Parteivortrag nicht zulässig.