Das OLG Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil die Berufung der Bank gegen ein stattgebendes Urteil zu Gunsten des Anlegers zurückgewiesen.
Die Bank war verurteilt worden, Schadensersatz i.H.v. 11.576,64 € an den Anleger zu bezahlen.
Nach dieser Rechtsprechung hat eine Aufklärung sich beim Vertrieb der sog. Twin-Win-Zertifikate insbesondere auf die Bedeutung der Sicherheitsbarriere zu erstrecken. Wird eine derartige Aufklärung unterlassen, haftet die Bank auch bei einem ggf. sonst Anlage erfahrenen Kunden.