Das OLG Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil die Berufung der Bank gegen ein stattgebendes Urteil zu Gunsten des Anlegers zurückgewiesen.

Neues aus der Kanzlei

Die Bank war verurteilt worden, Schadensersatz i.H.v. 11.576,64 € an den Anleger zu bezahlen.

Nach dieser Rechtsprechung hat eine Aufklärung sich beim Vertrieb der sog. Twin-Win-Zertifikate insbesondere auf die Bedeutung der Sicherheitsbarriere zu erstrecken. Wird eine derartige Aufklärung unterlassen, haftet die Bank auch bei einem ggf. sonst Anlage erfahrenen Kunden.

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