Urteil des OLG spricht unserer Mandantin 28.980,28 € zu!
Mit dem Urteil des OLG Celle wurde die vermittelnde Volksbank verurteilt, unserer Mandantin einer Bankkundin Schadensersatz über insgesamt 28.980,28 € Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung der Anlegerin am DG Immobilien-Fonds 31 zu bezahlen. Wenn eine Bank einer Kundin eine Kapitalanlage vermittelt, muss sie vollständig und wahrheitsgemäß unterrichten.
Mit Urteil des Landgericht Bautzen vom 06.08.2010, AZ: 2 O 99/09, wurde die Charisma GmbH zu einer Schadensersatzleistung in Höhe von € 5.058,51 verurteilt.
Eine geschädigte Anlegerin hatte Schadensersatzansprüche in Höhe von € 7.481,01 geltend gemacht.
Das Landgericht Bautzen hat sich für sachlich und örtlich als Wohnsitzgericht des Verbrauchers für zuständig erklärt und im Zusammenhang mit der vermittelnden Beteiligung festgestellt, dass ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Erfüllung von Auskunftsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Vermittlung der Beteiligungserklärung als atypisch stille Gesellschafterin festzustellen ist.